Raymond Poeteray |
Anklage wegen mutmaßlicher Spionage
Die Bundesanwaltschaft hat am 14. September 2012 beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen zwei mutmaßliche hauptamtliche Mitarbeiter des russischen Auslandsnachrichtendienstes SWR Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und mittelbarer Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 und 2 StGB) erhoben.
Die Anklage geht im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus:
Die Angeschuldigten sind seit mehr als 20 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland als hauptamtliche Mitarbeiter für den russischen Auslandsnachrichtendienst SWR tätig. Sie reisten 1988 und 1990 als vorgebliche österreichische Staatsangehörige südamerikanischer Herkunft unter den Aliasnamen Andreas und Heidrun A. in die Bundesrepublik Deutschland ein. Unter dieser mit falschen österreichischen Ausweispapieren untermauerten Legende bauten sie sich eine bürgerliche Existenz auf, mit der sie ihre geheimdienstliche Tätigkeit tarnten.
Die Angeschuldigten hatten die Aufgabe, Informationen über die politische und militärpolitische Strategie der EU und der NATO zu gewinnen. Zu diesem Zweck führten sie von Oktober 2008 bis August 2011 als geheimdienstliche Instrukteure einen weiteren Agenten, der ihnen aus dem niederländischen Außenministerium amtliche Dokumente über EU- und NATO-Angelegenheiten lieferte. Diese leitete der Angeschuldigte alias Andreas A. über sogenannte tote Briefkästen an seine Zentrale weiter. Außerdem berichteten die Angeschuldigten von den Treffen mit ihrer niederländischen Quelle. Bis zu ihrer Festnahme am 18. Oktober 2011 (vgl. Pressemitteilung Nr. 32/2011 vom 21. Oktober 2011) beschafften sie darüber hinaus auch selbst Erkenntnisse aus dem politisch-gesellschaftlichen Bereich über allgemein- und sicherheitspolitische Aspekte der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland, der EU und der NATO zu Russland.
Während der gesamten Dauer ihrer geheimdienstlichen Tätigkeit standen die Angeschuldigten in regelmäßigem Kontakt mit ihrer Führungsstelle. Ihre Anweisungen erhielten sie hauptsächlich mittels Agentenfunk. Ihre Meldungen an die Geheimdienstzentrale übermittelten sie hingegen per Satellitenübertragung. Außerdem nutzten sie ein Internetvideoportal für versteckte Botschaften.
Für ihre Agententätigkeit erhielten die Angeschuldigten feste Bezüge, die sich in den letzten Jahren auf knapp 100.000 Euro pro Jahr beliefen.
Der Aufdeckung der Legendierung der Angeschuldigten gingen umfangreiche Erhebungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz voraus. Deren Ergebnisse führten zur Festnahme der Angeschuldigten im Oktober 2011 und bildeten den Ausgangspunkt für das Verfahren.
Die Angeschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
(Generalbundesanwalt, 27 september 2012)
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